
Krankenhaustagegeld
... auch bei Reha-Maßnahmen?
Warum die Zahlung stets klar geregelt sein sollte
Das Krankenhaustagegeld (KHTG) ist eine wertvolle Ergänzung zur privaten Krankenversicherung, da es für jeden Tag eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalts einen vereinbarten Betrag auszahlt, der frei verwendet werden kann.
Doch wie sieht es aus, wenn der Krankenhausaufenthalt in eine Rehabilitationsmaßnahme übergeht? Hier gibt es Unterschiede, die in den Versicherungsbedingungen klar geregelt sein müssen.
Anschlussrehabilitation versus Kurmaßnahme
Der Begriff „Reha“ wird oft allgemein verwendet und umfasst unterschiedliche Behandlungsformen. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer Anschlussrehabilitation und einer Kurmaßnahme:

- Anschlussrehabilitation (Anschlussreha): Diese Form der Rehabilitation erfolgt innerhalb von 4–6 Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus und dient dazu, die Genesung nach einer schweren Erkrankung oder Operation zu unterstützen. Ein Krankenhaustagegeld wird in der Regel auch während dieser Reha gezahlt, da sie als direkte Fortsetzung der medizinischen Heilbehandlung gilt.
- Kurmaßnahme: Eine Kur ist hingegen häufig weniger intensiv und dient der allgemeinen Gesundheitsförderung sowie der Prävention. Bei stationären Kuren wird das Krankenhaustagegeld häufig nur zu einem reduzierten Satz (z. B. 25 %) für eine begrenzte Anzahl von Tagen gezahlt.
Was regeln die Tarifbedingungen beim KHTG?
Die Tarifbedingungen definieren genau, wann und wie das Krankenhaustagegeld gezahlt wird. Hier ein Beispiel aus den Bedingungen eines großen Versicherers:

- Vollstationäre Heilbehandlung: Das Krankenhaustagegeld wird für jeden medizinisch notwendigen Aufenthalt im Krankenhaus oder bei Heilbehandlungen gezahlt.
- Stationäre Kur: Für eine stationäre Kur wird das Krankenhaustagegeld oft nur in begrenztem Umfang (z. B. 25 % des vereinbarten Tagessatzes) und für eine maximale Dauer (z. B. 28 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren) geleistet.
Wichtig: Für eine stationäre Kur ist ein ärztliches Attest erforderlich, das die medizinische Notwendigkeit vor Behandlungsbeginn nachweist.
Warum die Regelung im Bedingungswerk entscheidend ist
Die klare Definition der Leistungen im Bedingungswerk ist entscheidend für Ihre finanzielle Absicherung. Eine Anschlussrehabilitation sollte explizit als Leistungsfall für das Krankenhaustagegeld enthalten sein, da sie direkt an einen Krankenhausaufenthalt anschließt und Teil der medizinischen Heilbehandlung ist. Für Kurmaßnahmen hingegen sind reduzierte Leistungen üblich, die ebenfalls klar geregelt sein müssen.
Fazit: Klare Regelungen für Sicherheit im Ernstfall
Die Unterscheidung zwischen Anschlussrehabilitation und Kurmaßnahme ist entscheidend für die Leistung Ihrer Krankenhaustagegeldversicherung. Eine sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen durch Ihren Versicherungsmakler stellt sicher, dass Sie im Ernstfall optimal abgesichert sind.
Lassen Sie sich beraten, um die passende Lösung zu finden – damit Sie sich im Krankheitsfall oder während der Reha auf Ihre Genesung konzentrieren können und finanziell keine bösen Überraschungen erleben.

Geschäftsführer
Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Certified Riskmanager (CRM) ISO 31000
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