Fotomontage: Sparschwein mit Checkliste daneben

Die wichtigsten Fragen rund um Riester-Zulagen

Die Riester-Rente lohnt sich vor allem durch staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile. Damit Sie hier nichts verschenken, haben wir einen kompakten Zulagen-Check für Sie zusammengestellt: Welche Zulagen gibt es, welche Voraussetzungen gelten – und woran sollten Sie jedes Jahr denken? Das und mehr erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Welche Zulagen gibt es?

  • Grundzulage: 175 Euro pro Jahr
  • Kinderzulage:
    • 300 Euro pro Kind (Geburtsjahr 2008 oder später)
    • 185 Euro pro Kind (Geburtsjahr vor 2008)
    • Die Kinderzulage erhält der kindergeldberechtigte Elternteil (kann auf den anderen übertragen werden).
  • Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 Euro bei Vertragsbeginn bis zum 25. Geburtstag 

Wer ist förderberechtigt?

Unmittelbar förderberechtigt sind u. a.:

  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer, Azubis, viele Eltern in Kindererziehungszeiten, Bezieher von Arbeitslosengeld I)
  • Beamte, Richter, Soldaten
  • Minijobber mit Rentenversicherungspflicht (Opt-in)

Mittelbar förderberechtigt:

  • Ehepartner/Lebenspartner eines unmittelbar Förderberechtigten mit eigenem Riester-Vertrag (mind. 60 Euro Eigenbeitrag/Jahr)

Wichtig: Ändert sich Ihr Status (z. B. Elternzeit, Jobwechsel, Selbstständigkeit), prüfen Sie Ihre Förderberechtigung und passen Sie Beiträge an.

Wie sichern Sie die vollen Zulagen?

Zahlen Sie pro Jahr 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens (max. 2.100 Euro inkl. Zulagen), mindestens jedoch 60 Euro Eigenbeitrag.

Stellen Sie sicher, dass der kindergeldberechtigte Elternteil im Riester-Vertrag hinterlegt ist. Eine Übertragung ist möglich – ideal, um den 4%-Beitrag zielgenau zu erfüllen.  

Der Zulagenantrag muss spätestens bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr gestellt werden (Beispiel: 2024 Beiträge → Antrag bis 31.12.2026).

Aktivieren und Ruhe haben – der Anbieter beantragt jährlich automatisch die Zulagen, bis Sie es widerrufen.

Tipp: Prüfen Sie am Jahresende, ob Ihr Eigenbeitrag für die vollen Zulagen reicht, und leisten Sie ggf. eine Zuzahlung.

Haben Sie zu wenig eingezahlt, können Sie den fehlenden Beitrag für das Vorjahr nicht nachzahlen – die vollen Zulagen gibt es dann für dieses Jahr nicht. Kinderzulagen können Sie aber auch rückwirkend noch beantragen, falls Sie sie vergessen haben.

Da Ihr Riester-Mindestbeitrag immer auf dem Vorjahresbrutto basiert, erhalten Sie zu Jahresbeginn von Ihrem Anbieter eine Übersicht und ggf. einen Fragebogen zu Änderungen (z. B. Kinder, Arbeitgeberwechsel). Prüfen Sie diese Angaben sorgfältig, um alle Zulagen zu sichern.

Steuerlicher Bonus

Riester-Beiträge (inkl. Zulagen) sind bis 2.100 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch: Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, erhalten Sie die Differenz als Erstattung.

Wohn-Riester kurz erklärt

Sie können Riester-Förderung für die selbstgenutzte Immobilie einsetzen (Tilgung, Eigenkapital). Die Zulagen bleiben erhalten; die spätere Besteuerung erfolgt über das Wohnförderkonto. Änderungen bei Nutzung/Verkauf unbedingt mit dem Makler klären.

Ihr jährlicher Zulagen-Check – die Kurzliste

  • Vorjahresbrutto prüfen, 4%-Beitrag anpassen
  • Kinderzulagen-Zuordnung prüfen/übertragen
  • Förderstatus bei Job-/Familienänderungen aktualisieren
  • Dauerzulagenantrag aktiv? Daten (Steuer-ID, SV-Nummer, Bankverbindung) aktuell?
  • Belege bereithalten (Kindergeld, Geburtsdaten, Arbeitgeberbescheinigungen) 

Fazit

Mit einem strukturierten Riester-Zulagen-Check sichern Sie sich jedes Jahr volle Förderungen und holen das Maximum aus Ihrem Vertrag. Sprechen wir kurz gemeinsam durch, was in Ihrem Fall anzupassen ist – so bleibt Ihre Förderung komplett und Ihre Vorsorge auf Kurs.

Timo Tinzmann

Geschäftsführer
Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Certified Riskmanager (CRM) ISO 31000

Spezialgebiet:
Immobiliendarlehensvermittlung (IHK)
Private Krankenversicherung
BAV–Spezialist
Berufseinsteiger
Beamtenversorgung

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